Beurteilung des Tumorgewebes
Die Beurteilung des Gewebes fällt in den Zuständigkeitsbereich der Pathologen. Der Pathologe liefert die Diagnose, auf der das Ausmaß der Operation und die Entscheidung über die weitere Therapie beruht.
Der Pathologe bestimmt die Größe des Tumors, den Grad der Bösartigkeit und das Ausmaß des Tumors in dem umgebenden Gewebe.
Histologische Untersuchung
Hierbei handelt es sich um die feingewebliche Untersuchung des Gewebes unter dem Mikroskop.
Schnellschnittuntersuchung
Die Indikation zur Schnellschnittuntersuchung ist in der Regel nur bei intraoperativen Konsequenzen zu stellen.
Vorraussetzungen für einen Schnellschnitt sind:
- Die Läsion ist palpabel, also tastbar
- Die Läsion ist groß genug (im Allgemeinen > 10 mm)
Eine Schnellschnittuntersuchung an den Gewebszylindern, die durch die interventionelle Diagnostik gewonnen werden, ist nicht empfehlenswert.
Ziel der intraoperativen Schnellschnittuntersuchung ist die Beurteilung jener Kriterien, die das weitere operative Vorgehen unmittelbar beeinflussen:
- Dignität der Läsion: benigne oder maligne (in situ oder invasive Karzinome)
- Größe eines Tumors
- Möglicherweise Erkennung multipler Tumorherde












